Resp.:
 

Sensibler Datenaustausch

Gesetzliche Anforderungen erfüllen ohne Sorgen, geht das denn?

Ab 25. Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der Europäischen Union.

Um sie einzuhalten, ist es erforderlich für eine kontinuierliche Überarbeitung, Kontrolle und Dokumentation aller Verfahren und Prozesse zum Schutz von personenbezogener Daten Sorge zu tragen.

Sie müssen sicherstellen, dass personenbezogenen Daten

Zusammenspiel bei Datenschutz und Datensicherheit

Datenchutz und Datensicherheit

Ohne technische Lösungen und Mehraufwand wird das nicht möglich sein!

Was bedeutet das für Sie?

Wie sehen die Sanktionen aus?

Die Datenschutzverordnung (DSGVO) sieht erheblich umfassendere Strafen in Verbindung mit einer konsequenteren Strafverfolgung vor (siehe Grafik).

Artikel 83, Absatz (1)
"Jede Aufsichtsbehörde stellt sicher, dass die Verhängung von Geldbußen gemäß diesem Artikel für Verstöße gegen diese Verordnung gemäß den Absätzen 5 und 6 in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist."

Bußgeld nach DS-GVO

Gibt es eine wirtschaftliche Lösung für diese Anforderung?

Wir setzen für den Mittelstand auf eine "Security as a Service" Lösung, die wir im Rahmen einer zentralen als "Plattform as a Service" anbieten. Mit deren Hilfe können Sie die Compliance Pflichten und Vorgaben der DSGVO einhalten.

Als mittelständisches Unternehmen partizipieren Sie an den zentralen technischen und organisatorischen Maßnahmen, die die Einhaltung von Datenschutz sicherstellen und dies dokumentieren.

Wir bieten Ihnen ein professionelles Datenschutz Compliance Management System im Zusammenspiel mit einem Complete Secure Communication Services an.

Datenschutz Compliance Management System
Complete Secure Communication Services
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