Die 8 Gebote des Datenschutzes
Kennen Sie die acht Gebotes des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)?
Sie bilden die Kurzformeln, mit denen Sie Ihr Unternehmen einer Kurzprüfung unterziehen können!
Fällt es Ihnen leicht Fragen zu ...
- Zutrittskontrolle
- Zugriffskontrolle
- Eingabekontrolle
- Verfügbarkeitskontrolle
- Zugangskontrolle
- Weitergabekontrolle
- Auftragskontrolle
- Trennungsgebot
... einfach schnell und erschöpfend zu alle Ihren - im Verfahrensverzeichnis abgebildeten Prozessen - beantworten?
Schlagworte die Sie kennen sollten!
Gehen Ihnen Begriffe wie ...
- Ulrich Kelber
- Auftragsdatenverarbeitung (ADV)
- Subsidaritätsprinzip
- Europäische Datenschutz Grundverordnung (DSGVO)
- Technisch organisatorische Maßnahmen (TOM)
- Sicherer IT-Betrieb (BSI)
... leicht von der Zunge und können Sie diese Ihren Mitarbeitern und Kunden auch erläutern?
Sind Sie vorbereitet?
- Haben Sie Vorbereitungen getroffen, wenn es Rückfragen zum rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten gibt?
- Wissen Sie welche Aufsichtsbehörde für Ihr Unternehmen zuständig ist und wie Sie sich an Sie wenden?
- Haben Sie entsprechend den Vorgaben des Telekommunikations- (TKM) und Telemediengesetz (TMG) Regeln fixiert für den Umgang Ihrer Mitarbeiter mit Telefon-, Mail- und Internet-Nutzung?
Wir unterstützen und beraten Sie mit unserem Leistungsangebot
- bei Analyse, Priorisierung, Entscheidungsfindung und Umsetzung und/oder
- indem wir Ihnen einen zertifizierten betrieblichen Datenschutzbeauftragten (bDSB) zur Seite stellen.